Eignungsuntersuchungen sind gesetzlich in ausgewählten Bereichen geregelt.
Rechtsgrundlagen bestehen insbesondere in:
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Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – z. B. bei Erwerb oder Verlängerung von Fahrerlaubnissen bestimmter Klassen
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Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) – bei Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung
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Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) – in Verbindung mit Anforderungen an Gefahrguttransporte
In vielen anderen Fällen beruhen Eignungsuntersuchungen auf der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers oder auf betrieblichen Regelungen, etwa zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken bei besonders belastenden oder verantwortungsvollen Tätigkeiten.